Mit der Schulmail vom gestrigen Freitag wurden wir über wichtige Neuerungen zum Infektionsschutz in Schulen informiert, die in den kommenden Wochen für alle Schüler*innen greifen werden. Dabei macht NRW von einer zweiwöchigen Übergangsfrist zur Umsetzung des neuen Ibundesweiten Infektionsschutzgesetzes Gebrauch:
Maskenplficht: Bis zum 2. April besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule. In der darauf folgenden letzten Woche vor den Osterferien bleibt es allen Schüler*innen und den in Schule tätigen Personen unbenommen, im Gebäude weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es keine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, eine Verbindlichkeit zum Tragen des Mund-Nasenschutzes durchzusetzen.
Corona-Testungen: Bis zu den Osterferien werden die regelmäßigen Corona-Testungen nach Plan durchgeführt. Eine Fortführung nach den Ferien ist durch die neue Schulmail nicht mehr zulässig, sofern die Entwicklung des Infektionsgeschehen nicht kurzfristig eine Änderung notwendig macht.