Liebe Eltern!
Für das neue Jahr 2022 wünschen wir Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Wir hoffen, Sie konnten im Kreise Ihrer Familien und Freundinnen und Freunde ein ruhiges Weihnachtsfest und möglichst angenehme Tage rund um den Jahreswechsel verbringen.
Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchten wir Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zu früheren Mails aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.
Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung der Verantwortlichen von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.
Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe von der Landesregierung noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern. Die Ausführungen der Schulmail lassen erwarten, dass nur „geboosterte“ Personen zukünftig im Fall einer Erkrankung in der Lerngruppe von einer Quarantäne geschützt sind. Wie die konkrete Umsetzung in der Praxis der Gesundheitsämter dann aussieht, werden uns die kommenden Wochen zeigen.
Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an der Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.
Auch wenn im Januar noch letzte Klausuren und Klassenarbeiten auf dem Programm stehen, haben wir bereits wichtige Entscheidungen für das zweite Halbjahr vorbereitet, die allerlei Veränderungen in der Unterrichtspraxis bringen. Unsere fünf Lehramtsanwärt*innen werden in den eigenverantwortlichen Unterricht einsteigen und einigen Ihrer Kinder in verschiedenen Fächern begegnen. In der Folge mussten wir einige Umstellungen vornehmen. Dabei sind wir uns aber sehr sicher, dass wir hier eine gute Lösung ermöglichen werden.
Wir wünschen Ihren Kindern einen guten Re-Start nach den Ferien und freuen uns auf eine lebendige erste Schulwoche ab dem 10. Januar. Bei Rückfragen schreiben Sie uns einfach ein Mail oder kontaktieren das Sekretariat.
Grüße senden
Sandra Crämer & Thorsten Schröer